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Wohnmobile und die Lkw-Maut: Eine umfassende Einschätzung

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4/11/2023

Jan Mayr

Ab dem 1. Juli 2024 wird es in Deutschland eine neue Mautregelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geben. Was bedeutet das für Wohnmobilbesitzer? Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Wohnmobile bleiben von dieser Regelung unberührt. In diesem Blogbeitrag gehen wir ins Detail und erläutern, was die neuen Mautgesetze für Wohnmobilbesitzer bedeuten.

Was ist die neue Lkw-Maut?

Die deutsche Regierung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die ab Dezember die Lkw-Maut an den CO₂-Ausstoß koppelt. Ab dem 1. Juli 2024 wird diese Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind jedoch ausgenommen.

Wie betrifft das Wohnmobile?

Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen. Viele davon könnten mit der neuen Mautpflicht konfrontiert werden. Aber keine Sorge, die meisten dieser Wohnmobile sind von außen als solche erkennbar und bleiben daher mautfrei.

Keine Mautpflicht besteht generell für Fahrzeuge, die fest und dauerhaft mit einer Wohneinrichtung (Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) ausgestattet wurden und ausschließlich für die Personenbeförderung und nicht zum Transport von Gütern verwendet werden. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich zu einem Wohnmobil umgestaltet wurden.

Für Wohnmobile mit Ladebereich oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche ausmachen und sie dürfen nur für private Fahrten verwendet werden.

Welche Wohnmobile sind betroffen?

Es ist nicht genau bekannt, wie viele Campingfahrzeuge tatsächlich von der neuen Lkw-Maut betroffen sein werden. Sicher ist jedoch, dass nur ein kleiner Teil betroffen sein wird. Es gibt einige Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick nicht wie ein Wohnmobil aussehen, auch wenn sie als solche zugelassen sind. Einige davon haben auch eine Lkw-Zulassung.

Was können betroffene Wohnmobilbesitzer tun?

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) empfiehlt, eine Zulassung als 'Sonstiges Kfz Wohnmobil' zu beantragen. Dies kann besonders bei älteren Basisfahrzeugen sinnvoll sein. Auch ein Lkw kann von der Mautpflicht befreit bleiben, wenn er ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Halter.

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, können Halter ihr Fahrzeug auch freiwillig bei Toll Collect als Wohnmobil registrieren lassen. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre und kann anschließend verlängert werden. Sie ist voraussichtlich ab Anfang 2024 möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die meisten Wohnmobile von der neuen Lkw-Maut unberührt bleiben. Für diejenigen, die betroffen sein könnten, gibt es jedoch Möglichkeiten, sich von der Mautpflicht befreien zu lassen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

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